Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Anmeldung und Beratung:
Die Anmeldung zu einer Reise kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Dazu bieten wir Ihnen einen Reisevertrag / Reisebestätigung an, der durch Unterschrift besiegelt wird. Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 15% zu leisten. Nicht geleistete Anzahlungen berechtigen uns dazu, den Vertrag ohne weitere Aufforderung einseitig zu stornieren. Der Anmelder erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung aufgeführten Personen einzustehen. Er haftet neben den anderen von ihm gemeldeten Personen. Der Reiseteilnehmer erkennt durch seine Anmeldung die Reise- und Geschäftsbedingungen an.

2. Leistungen:
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen ist ausschließlich die Leistungsbeschreibung des Veranstalters verbindlich, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung, Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Infolge höherer Gewalt behalten wir uns geringfügige Leistungsänderungen vor.

3. Rücktritt / Umbuchung durch den Kunden:
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an (ganz gleich aus welchem Grund), so ist der Reiseveranstalter berechtigt, als Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen folgende Entschädigungen zu berechnen:

Bis 31 Tage vor Reiseantritt 25 %
Mind. aber 50 € pro Person
30 – 15 Tage vor Reiseantritt 40 %
14 – 1 Tage vor Reiseantritt 60 %
Storno am Tag des Reisebeginns 100 %
Bei Flugreisen mit sogenannten Sonderflugpreisen und Specials sowie Kreuzfahrten und Schiffsreisen gelten besondere Stornobedingungen, welche Sie selbstverständlich durch den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung abdecken können. Bis 31 Tage vor Reiseantritt 50 %

Bis 30 – 15 Tage vor Reiseantritt 65 %
14 – 1 Tag vor Reiseantritt 80 %
Am Tag der Abreise oder No Show 100 %
Bei Veranstaltungen unserer Partner: Reisebedingungen laut Anbieter, Durch diese Regelung ist die eventuell höhere Forderung des Reiseveranstalters nicht ausgeschlossen, sofern von dessen Leistungsgebern auch höhere Entschädigungen verlangt werden, Hierzu verweisen wir ausdrücklich auf den Entfall der Nachweißpflicht durch den Reiseveranstalter. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktritts- Versicherung.

4. Versicherung:
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sind Sie als Reisende gegen das Beförderungsrisiko abgesichert. Um Ihnen den vollen erforderlichen Schutz zu bieten, raten wir Ihnen den Abschluss einer Gepäck- Auslandskranken-, Reiserücktritts- und Reiseunfall-Versicherung.

5. Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften:
Der Reisende ist für die Einhaltung der o. g. Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus de Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese nach der Buchung noch geändert werden sollten. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, auf Nachfrage des Reisenden diesem alle momentan zur Verfügung stehenden Informationen mitzuteilen.

6. Kündigung infolge höherer Gewalt:
Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Unwetter, hoheitliche Anordnungen, Nuklearkatastrophen, Havarien, Zerstörung oder Unterkünfte oder gleichwertige Fälle berechtigen beide Seiten zur Kündigung. Im Alle der Kündigung kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder nicht zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 471 des BGB zu bemessene Entschädigung verlangen.

7. Rücktritt bzw. Kündigung durch den Reiseveranstalter:
Der Reiseveranstalter kann eine Reise wegen zu geringer Beteiligung absagen. (Mindestteilnehmer für Durchführung 25 Personen). Dies erfolgt bis 10 Tage vor Reisebeginn. Bei einer Kündigung infolge höherer Gewalt kann die Benachrichtigung auch später erfolgen. Der Wert der eingesparten Beträge wird angerechnet. Die Kündigung infolge zu geringer Beteiligung werden alle gezahlten Geldbeträge umgehend zurückerstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

8. Haftung des Veranstalters:
Nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmannes haftet der Reiseveranstalter für gewissenhafte Vorbereitung, sorgfältige Überwachung der Leistungsträger, immer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist generell in der Höhe auf den 3fachen Reisepreis beschränkt.

9. Haftungsausschluss:
Wir haften nicht für eventuelle Leistungsbeeinträchtigungen durch Höhere Gewalt (wie Unruhen, Streiks oder Änderungen der Schifffahrts- und Flugpläne) auf die wir keinen Einfluss nehmen können; auch für die gegebenenfalls daraus entstehenden Mehrbelastungen. Bedingte Änderungen der Fahrtroute (Wetterlage etc.) und Programme gelten nicht als Änderung der Leistung. Die Unwirksamkeiten einzelner Bestimmungen oder Programmpunkte haben nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages zur Folge.

10. Reklamation:
Sollten Sie während einer Reise wider Erwarten Grund zu einer Beanstandung haben, werden wir uns schnellstens um Abhilfe bemühen. Dies bedingt jedoch Ihre sofortige Meldung bei unserem Reiseleiter. Weitergehende Reklamationenreichen Sie bitte schriftlich bis spätestens 4 Wochen nach Rückkunft in Ihrem Reisebüro ein.

 

Reisebüro Müller
Inhaber Sylke Müller
Dresdner Str. 25
01844 Neustadt
Tel: 03596 503081